Der Nutzwert und seine Berechnung
Durch die Nutzwertberechnung bzw. das Nutzwertgutachten wird der Anteil am Wohnungseigentum der einzelnen Miteigentümerinnen und Miteigentümer (z.B. eines Wohnhauses) untereinander ermittelt.
Sind die Nutzwerte festgestellt, kann die Eintragung des Wohnungseigentums im Grundbuch bzw. eine Berichtigung der Nutzwertanteile erfolgen.
Das Nutzwertgutachten wird in drei Schritten ermittelt:
- Grundlagenforschung
Lokalaugenschein vor Ort
Konsensüberprüfung
grundbücherliche Erhebung
Feststellung der Eigentumsfähigkeit der Objekte - Erstellen der Gutachtens §9 (Eintragung Grundbuch)
- Erstellen der Gutachtens §6 (Verkauf)
Hier finden Sie Näheres zu den Gutachten.
Gerne können wir für Sie nach Erstellung des Gutachtens auch als Schnittstelle zur Behörde und Abwicklung des Verfahrens fungieren.
Nutzwert-Gutachten
Grundlage bildet die Nutzfläche, durch Zuschläge und Abstriche errechnet sich der Nutzwert.
Bestandsaufnahme
Beim Lokalaugenschein wird der Bestand kontrolliert. Zudem wird durch eine grundbücherliche Erhebung sicher gestellt, ob die Widmungen und Maße der Räume als Basis für die Ermittlung des Nutzwertes korrekt sind.
- Herangezogen wird die Bodenfläche abzüglich der Wandstärken und Durchbrechungen (Türöffnungen).
Konsenskontrolle: Wenn während der Bestandsaufnahme wesentliche Abweichungen festgestellt werden, sind als nächste Schritte die Konsenserwirkung auf Basis der Bestandsdokumentation notwendig.
Exakte Ermittlung der Flächen
Als Grundlage für das Nutzwertgutachten werden die durch die Naturmaße der Wohnungseigentumsobjekte und Allgemeinflächen aufgenommen. Dazu zählen neben den
- Raumflächen und Raumhöhen inkl. Tür-/Fensteröffnungen
- Lage im Gebäude und Ausstattungs-
merkmale (zB Heizung, Sanitär) - Wohnungskonfiguration und Ausstattung von Außenanlagen (Terrasse, Balkon, Garten, ua.)
- Garagen- bzw. Kfz-Abstellplätze, Keller- bzw. Nebenräume, Nebengebäude
Bestandsdokumentation und Konsenserwirkung
Auf Basis der Bestandsaufnahme und der Bestandsdokumentation wird das baubehördliche Bewilligungsverfahren abgewickelt. Die zugehörigen Plandokumente und Schriftstücke erstellt.
Der Konsens, die Baugenehmigung bildet die Basis für
- das Nutzwertgutachten/die Parifizierung
- Kauf/Verkauf
- gewerberechtliche Bewilligungen (von Betriebsanlagen)
- baubehördliches Bewilligungsverfahren (Bauanzeige, Einreichung nach Bauordnung)
Gerne nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf, wenn Sie uns untenstehend Ihre Kontaktdaten und Ihr Anliegen mitteilen.