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	<title>Auer</title>
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	<description>Sachverständiger für barrierefreies Bauen</description>
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		<title>Anpassbares Wohnen</title>
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		<pubDate>Tue, 20 Oct 2015 15:17:35 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[anpassbares Wohnen]]></category>
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		<description><![CDATA[Die beste Voraussetzung für barrierefreies Wohnen ist „anpassbarer Wohnbau“, bei dem nachträgliche Adaptierungen bei Eintritt veränderten Lebensumständen mit möglichst kurzer Bauzeit und geringen Kosten durchführbar sind. Kernpunkt: Flexibles Raumkonzept Um bei solchen Adaptionen die Kosten in Grenzen zu halten, ist bei der Planung insbesondere auf die Installationen und Gestaltung der Sanitärräume Rücksicht zu nehmen. Es]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die beste Voraussetzung für barrierefreies Wohnen ist „anpassbarer Wohnbau“, bei dem nachträgliche Adaptierungen bei Eintritt veränderten Lebensumständen mit möglichst kurzer Bauzeit und geringen Kosten durchführbar sind.</strong></p>
<p><strong>Kernpunkt: Flexibles Raumkonzept</strong></p>
<ol>
<li>Um bei solchen Adaptionen die Kosten in Grenzen zu halten, ist bei der Planung insbesondere auf die Installationen und Gestaltung der Sanitärräume Rücksicht zu nehmen.</li>
<li>Es müssen schwellenfreie Zugänge möglich sein.</li>
<li>Flexibles Raumkonzept mit ausreichend Bewegungsraum in wichtigen Wohnbereichen sowie die Durchgangsbreiten der Türen: 80 oder besser 90 cm.</li>
</ol>
<p><strong>Räume vergrößern und Vorinstallationen</strong><br />
Eine Planungsmöglichkeit für ein flexibles Raumkonzept könnte einen Abstellraum neben dem WC vorsehen, um bei Bedarf den Raum zu vergrößern. Vorinstallationen von zB Dusch-Anschlüssen kann aus einem WC und einem Abstellraum ein barrierefreies WC mit Dusche werden, falls ein Familienmitglied später auf einen Rollstuhl angewiesen ist.</p>
<p>Alternativ können Trennwände zwischen Räumen wie Bad und WC als nicht tragende Wand geplant werden; wird die Wand entfernt, entsteht aus zwei kleinen ein großer Raum.</p>
<p><strong>Fördermöglichkeiten</strong><br />
Sowohl für Wohnraumsanierung als auch für den Neubau förden einzelne Bundesländer barrierefreie Maßnahmen im Rahmen der<strong>Wohnbauförderung</strong>.</p>
<p>Das Bundessozialamt gewährt<strong>Individualförderungen</strong> für Wohnraumadaptierung bei angeborener Behinderung, Krankheit oder Freizeitunfall. <strong>Auch für Unternehmen</strong> gilt die Individualförderung für „investive Maßnahmen“ zur Herstellung von Barrierefreiheit. Davon ausgeschlossen sind Neubauten, Gebietskörperschaften und Körperschaften öffentlichen Rechts.</p>
<p>Quelle: <a href="https://www.sozialministeriumservice.at/" target="_blank">Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen – Bundessozialamt</a></p>
<p><strong>Unsere Leistungen<br />
</strong>–<em> Achtung wie Wimmer – bitte mit mir absprechen!!</em></p>
<ul>
<li>Beratung bei bestehenden Gebäuden und Neubauten</li>
<li>Besichtigung und Beratung vor Ort</li>
<li>Ausarbeiten eines Maßnahmenkataloges</li>
<li>Unterstützung der Planung als Sonderplaner</li>
<li>allgemeine und im Besonderen Planung von <strong>barrierefreien Maßnahmen</strong> im Bestand und Neubau</li>
<li>Ausschreibung, Überwachung der Durchführung der Maßnahmen</li>
</ul>
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		<title>Konsenserwirkung bei der Behörde</title>
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		<pubDate>Thu, 17 Sep 2015 12:08:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Baubewilligung]]></category>
		<category><![CDATA[Bauvorschriften]]></category>
		<category><![CDATA[Behördenkonsens]]></category>
		<category><![CDATA[Fertigstellungsanzeige]]></category>
		<category><![CDATA[Konsens]]></category>
		<category><![CDATA[Konsenserwirkung]]></category>

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		<description><![CDATA[Behördenkonsens &#8211; was ist das? Nur ein baubewilligtes Gebäude kann gebaut, bewohnt oder auch parifiziert und verkauft werden. Ist das Gebäude errichtet, erfolgt eine Meldung an die Behörde, die im Anschluss feststellt,ob eine &#8222;konsensgemäße&#8220; Ausführung vorliegt. Eine Fertigstellungsanzeige gilt als Bestätigung, dass das Bauvorhaben bewilligungsgemäß und im Einklang mit den Bauvorschriften ausgeführt wurde. Verwaltungsrechtlich ist]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Behördenkonsens &#8211; was ist das? Nur ein baubewilligtes Gebäude kann gebaut, bewohnt oder auch parifiziert und verkauft werden. Ist das Gebäude errichtet, erfolgt eine Meldung an die Behörde, die im Anschluss feststellt,ob eine &#8222;konsensgemäße&#8220; Ausführung vorliegt. </strong></p>
<p>Eine Fertigstellungsanzeige gilt als Bestätigung, dass das Bauvorhaben bewilligungsgemäß und im Einklang mit den Bauvorschriften ausgeführt wurde. Verwaltungsrechtlich ist angeordnet, dass das Bauwerk oder die Anlage vor Erstattung einer vollständigen Fertigstellungsanzeige etc. nicht benützt werden darf.</p>
<p>Wenn bei der Bauausführung Abweichungen von der Baubewilligung auftreten, die (noch) nicht bewilligt sind, kann demnach eine konsensgemäße Ausführung nicht bestätigt und somit eine Fertigstellungsanzeige, Vollendungsmeldung, etc (noch) nicht abgegeben werden.</p>
<p>Folglich dürften die errichteten Bauwerke oder Anlagen – zumindest vorerst (mangels Behördenkonsenses) – auch nicht benützt werden.</p>
<p>Weitere Informationen zu <a href="http://www.sachverständiger-auer.at/barrierefreies-bauen/was-ist-barrierefreies-bauen/">&#8222;Was ist barrierefreies Bauen?&#8220;</a> finden Sie <a href="http://www.sachverständiger-auer.at/barrierefreies-bauen/was-ist-barrierefreies-bauen/">hier</a>.</p>
<p>Quelle: <a href="http://www.rechtambau.at/Artikel/Rechtliche-Risken-der-Errichtung-und-Ben%C3%BCtzung-eines-Geb%C3%A4udes-ohne-Beh%C3%B6rdenkonsens-Fertigste" target="_blank">Recht am Bau</a></p>
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		<title>Integration und Inklusion</title>
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		<pubDate>Fri, 21 Aug 2015 10:34:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Barrierefrei]]></category>
		<category><![CDATA[barrierefreies Bauen]]></category>
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		<category><![CDATA[Integration]]></category>

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		<description><![CDATA[Es steckt viel Gedanken-Arbeit dahinter, aber sie zeigt Erfolg. Das Thema &#8222;Integration&#8220; ist in der Gesellschaft längst angenommen. Während es bei Integration immer noch darum geht, Unterschiede wahrzunehmen und Getrenntes wieder einzugliedern, ist das neue Konzept der &#8222;Inklusion&#8220; ein ganzheitliches. Inklusion ist eine weitergehende Sichtweise, die die Bedürfnisse aller Menschen mit ihren individuellen Unterschieden als]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Es steckt viel Gedanken-Arbeit dahinter, aber sie zeigt Erfolg. Das Thema &#8222;Integration&#8220; ist in der Gesellschaft längst angenommen. Während es bei Integration immer noch darum geht, Unterschiede wahrzunehmen und Getrenntes wieder einzugliedern, ist das neue Konzept der &#8222;Inklusion&#8220; ein ganzheitliches.</strong></p>
<p>Inklusion ist eine weitergehende Sichtweise, die die Bedürfnisse aller Menschen mit ihren individuellen Unterschieden als Normalität ansieht. Wenn die Bedürfnisse aller berücksichtigt werden, muss nicht mehr zwischen einzelnen Personengruppen unterschieden und in Gruppen unterteilt werden. Dieses Verständnis der Barrierefreiheit wird auch „Design für Alle“ oder „universelles Design“ genannt.</p>
<p>Umfassende Barrierefreiheit bildet die Voraussetzung für gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von allen Menschen, gleich ob Eltern mit Kinderwagen, Geh- oder Sehbehinderten, Kindern oder alten Menschen in allen Lebensbereichen.</p>
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		<title>Bauen ohne Barriere</title>
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		<pubDate>Tue, 21 Jul 2015 10:44:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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		<category><![CDATA[Behindertengleichstellungsgesetz]]></category>
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		<category><![CDATA[Integration]]></category>
		<category><![CDATA[Menschen mit Behinderung]]></category>

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		<description><![CDATA[Vollständig barrierefrei zu planen und zu bauen würde bedeuten, Wohnungen, Gebäude sowie öffentliche Orte so zu planen und zu bauen, dass sie &#8222;frei von Barrieren&#8220; von allen Menschen ohne fremde Hilfe und ohne jegliche Einschränkung genutzt werden können. Mit barrierefreiem Bauen ist die rechtzeitige Planung und Ausführung von baulichen Maßnahmen, die die Nutzung eines Gebäudes,]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Vollständig barrierefrei zu planen und zu bauen würde bedeuten,  Wohnungen, Gebäude sowie öffentliche Orte so zu planen und zu bauen, dass sie &#8222;frei von Barrieren&#8220; von allen Menschen ohne fremde Hilfe und ohne jegliche Einschränkung genutzt werden können.</strong></p>
<p>Mit barrierefreiem Bauen ist die rechtzeitige Planung und Ausführung von baulichen Maßnahmen, die die Nutzung eines Gebäudes, einer Einrichtung, eines öffentlichen Ortes etc. durch alle Menschen ermöglicht, gemeint. Statt des Begriffs „barrierefreies Bauen“ werden auch oft die Termini „behindertengerechtes Bauen“, „Bauen für Alle“, „menschengerechtes Bauen“ oder „Design für Alle“ (Produkte, Systeme und Dienstleistungen sollen für eine möglichst große Benutzergruppe in einer möglichst breiten Umgebung benutzbar sein) gebraucht.</p>
<p><strong>Von Integration zur Inklusion</strong><br />
Wenn also bauliche, technische oder kommunikationstechnische Barrieren abgebaut und diese individuellen Bedürfnisse aller Menschen als Normalität gesehen und berücksichtigt werden – spricht man von Inklusion.</p>
<p><strong>Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG)<br />
</strong>Die Grundlage für barrierefreies Bauen bilden diverse Normen und gesetzliche Regelungen. Ab 2016 gilt in Österreich das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) in vollem Umfang für alle Barrieren in allen Gebäuden – vorher galt es nur für Neubauten. Stufen, Türstöcke oder Sanitäranlagen, die für Menschen mit Behinderung nicht benutzbar sind, gelten als bauliche Barrieren.</p>
<p>Erfahren Sie mehr unter <a href="http://www.sachverständiger-auer.at/barrierefreies-bauen/was-ist-barrierefreies-bauen/">Was ist barrierefreies Bauen</a></p>
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